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AGB

1. Allgemeines und Gültigkeit

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen, Fahrten, Werbeaktivitäten oder sonstigen Einsätze in denen "21 - Mobile Bar" - im Folgenden Auftragnehmer genannt - gebucht wird bzw. zum Einsatz kommt. Für den Kunden - im Folgenden Auftraggeber genannt - gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Buchungen zwischen den Vertragspartnern ohne dass es einen Hinweis auf die AGB bedarf.

Der Auftraggeber erklärt sich durch die Angebotsannahme mit den AGB des Auftragnehmers einverstanden. Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.

2. Angebote

Angebote verstehen sich, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, immer freibleibend. Schriftlich ausgestellte Angebote seitens des Auftragnehmers behalten ihre bindende Gültigkeit für einen Zeitraum von 14 Kalendertagen. Danach ist zwar von einem gleichbleibenden Preis auszugehen, jedoch gilt es, die Verfügbarkeit der zu buchenden Termine neu zu überprüfen. Verträge sind nur dann verbindlich, wenn sie durch den Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

4. Preise

Es gelten ausschließlich die Preise des Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung.

5. Buchung bzw. Auftragserteilung

Bei Buchungen vor dem 12.04.2025:
Als verbindliche Buchung gilt die Unterschrift des Auftraggebers auf einem ausgestelltem Angebot bzw. einer Auftragsbestätigung oder die Bestätigung eines gesendeten Angebots via E-Mail.

Bei Buchungen nach dem 12.04.2025:

Als verbindliche Buchung gilt der Eingang der Anzahlung (siehe auch Punkt 6).

6. Zahlung

Bei Buchungen vor dem 12.04.2025:

a) 30 Tage vor Auftragsbeginn ist eine Anzahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme per Überweisung zu zahlen. Nach Auftragsende die restlichen 50% der Auftragssumme.
b) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb 7 Kalendertagen nach Erhalt zur Zahlung netto Kasse fällig.
c) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % zu verrechnen.

Bei Buchungen nach dem 12.04.2025:

a) Eine Anzahlung in Höhe von 150,00 Euro je Buchung ist per Überweisung zu zahlen. Durch die Überweisung stimmen Sie den Buchungsbedingungen zu. 

b) Die Verrechnung des Restbetrags erfolgt nach Durchführung des Auftrags.

c) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % zu verrechnen.

7. Stornierung

Im Falle einer kundenseitigen Stornierung eines gebuchten Auftrages werden an Stornokosten fällig:

Bis 6 Wochen vor Veranstaltung 50% der Auftragssumme, ab 6 Wochen vor der Veranstaltung 100% der Auftragssumme.

8. Pflichten des Auftraggebers und Genehmigungen

Für alle notwendige Genehmigungen die sich aus der Nutzung der mobilen Bar ergeben, hat der Auftraggeber Sorge zu tragen.

​Der Auftraggeber übernimmt bei musikalischen Darbietungen alle Gebühren, insbesondere evtl. GEMA-Gebühren und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei

Ebenso ist allein der Auftraggeber für die Voraussetzungen am Einsatzort verantwortlich und hat dafür zu sorgen dass:

- eine direkte und ungehinderte Zufahrt mit einem PKW möglich ist.

- Stromanschlüsse nach VDE-Norm in unmittelbarer Nähe des vereinbarten Standortes sind.

- der Stellplatz für die mobile Bar sicher, groß genug und ausreichend befestigter Untergrund vorhanden ist.

Wenn nicht anders vereinbart, hat der Auftraggeber die entsprechende Ware und Personal selbst zur Verfügung zu stellen.

9. Haftung und Schäden

Für etwaige Schäden an der mobilen Bar welche durch den Auftraggeber, dessen Mitarbeiter, Gäste oder sonstige Assoziierte durch Eigen- und/oder Fremdverschulden entstehen, haftet der Auftraggeber zu 100% und trägt die durch den Schaden entstandenen Kosten. Bei Schäden an oder in der mobilen Bar wird die Schadenshöhe prinzipiell mit dem Wiederbeschaffungswert bzw. dem Preis der Wiederinstandsetzung (Preis für neue Teile + Arbeitszeit für Beschaffung und Einbau) angenommen. Auf Wunsch des Auftraggebers kann von beiden Parteien gemeinsam bei Übergabe und Rücknahme der mobilen Bar ein Übernahmeprotokoll erstellet werden.

Bei grober Beschädigung oder Diebstahl ist der Auftragnehmer sofort zu verständigen. Generell haftet der Auftraggeber uneingeschränkt für das Verhalten der Gäste, Mitarbeiter und sonstigen Assoziierten – auch Dritten gegenüber. Die mobile Bar ist von sämtlichen diesbezüglichen Ansprüchen schadlos zu halten.

10. Müllentsorgung

Die Müllentsorgung vor Ort ist vom Auftraggeber zu gewährleisten. Bei einer Müllentsorgung durch den Auftragnehmer ist mit einer Entsorgungsgebühr zu rechnen.

11. Referenzfotos

Die Nutzung von Fotos der Veranstaltung durch den Auftragnehmer bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Auftraggeber.

12. Mietequipment

Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass ausgeliehenes Mietequipment (Gläser, Geschirr, etc.) nach Veranstaltungsende wieder komplett übergeben wird. Bei entstandenen Schäden (z. B. Glasbruch) bzw. nicht kompletter Anzahl werden dem Auftraggeber die Neuanschaffungskosten in Rechnung gestellt.

13. Allgemeines

a) In der mobilen Bar gilt Rauchverbot. Dieses ist vom Auftraggeber unaufgefordert und nachhaltig einzuhalten.
b) Die Benutzung der mobilen Bar erfolgt stets und zu 100% auf eigene Gefahr und Risiko.
c) In der Zeit der Auftragsdauer ist es dem Auftraggeber oder einem seiner Mitarbeiter/Assoziierten untersagt, die mobile Bar zu bewegen. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen. Ausschließlich der Auftragnehmer ist befugt, diese zu bewegen. Wird die Bar in der Zeit der Auftragsdauer vom Auftraggeber oder einem seiner Mitarbeiter/Assoziierten bewegt, so haftet der Auftraggeber in dieser Zeit zur Gänze für allfällige Unfälle oder sonstige entstandene Schäden.
d) Die mobile Bar wird standardmäßig inklusive der angebrachten Brandings und Logos übergeben. Eine Änderung ist nicht zulässig. Entstandene Schäden der angebrachten Brandings und Logos werden dem Auftraggeber zu 100% in Rechnung gestellt.
e) Eine Weitervermietung an Dritte durch Auftraggeber ist ausdrücklich verboten.

14. Gerichtsstand

Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen der Auftragsnehmer und Auftragsgeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschlandunter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UNKaufrechts.

Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Auftragnehmers (Dinslaken)

15. Datenschutz

Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name, Geburtsdatum, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Auftraggebers gespeichert und verarbeitet werden. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich per E-Mail widerrufen werden.

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. Teile solcher Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages müssen schriftlich erfolgen.

Der Auftraggeber erklärt sich durch die Auftragsbestätigung mit den AGB des Auftragnehmers einverstanden.

Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

Stand: 04.04.2024

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